FAQ
Häufig gestellte Fragen
FAQ ArmyLiqShop.ch
1. Sind Besichtigungen der Objekte (Fahrzeuge, Ersatzteile, etc.) möglich?
Besichtigungen sind leider nicht möglich, da sich die Fahrzeuge auf Bundesgelände befinden und Zutritt nur bei Abholungen gestattet ist.
2. Kann jede Person mitbieten?
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die (unbeschränkt) handlungs- und rechtsfähig sind. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3. Kann die Rechnungsadresse nachträglich angepasst werden?
Ihre hinterlegte Accountadresse ist gleichzeitig die Rechnungsadresse. Nachträgliche Anpassungen bei der Rechnung können nicht gemacht werden.
4. Gibt es zusätzliche Daten / Angaben / Fotos zu den Artikeln?
Alle vorhanden Informationen werden auf dem Inserat aufgeführt. Es gibt leider keine zusätzlichen Informationen oder Fotos.
5. Können alle Fahrzeuge zivil zugelassen werden und welche Änderungen müssen für die zivile Zulassung vorgenommen werden?
Fragen bezüglich ziviler Zulassung sind direkt mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt / Zulassungsstelle abzuklären. Wir verweisen auf unsere AGB's
6. Warum können Privatpersonen bei Carauktion keine Fahrzeuge ersteigern?
Die handelsüblichen zivilen Fahrzeuge vermarktet gemäss Entscheid des VBS die Firma CARAUKTION AG, welche eine Internetplattform im B2B (Business to Business) Fahrzeugbereich betreibt und daher nur für Unternehmen der Fahrzeugbranche zugänglich ist.
Sollten Sie als Privatperson Interesse an einem Fahrzeug der Auktion haben, wenden Sie sich bitte an ein Unternehmen der Fahrzeugbranche (z.B. Werkstatt / Autohändler), die für Sie in der Auktion mitsteigern können.
Leider haben wir keinen Einfluss auf das Registrierungs / Bietverfahren bei der Firma Carauktion. Allfällige Fragen diesbezüglich, sind direkt mit der Firma Carauktion abzuklären.
7. Das Fahrzeug ist mit Exportverbot ausgeschrieben, kann dieses trotzdem ins Ausland verkauft / exportiert werden?
Bei Fahrzeugen mit Exportverbot kann die Rechnung nur an eine Schweizeradresse ausgestellt werden. Das Exportverbot bezieht sich auf die Vorschrift Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Fahrzeuge mit Brandschaden dürfen generell nicht exportiert werden.
Link BAFU: Export von Konsumgütern – Gebrauchtware oder Abfall? (admin.ch)
8. Für den Artikel ist kein präferenzieller Ursprungsnachweis vorhanden.
Unser Auftraggeber legt fest, bei welchen Artikeln ein präferenzieller Ursprungsnachweis aufgeführt werden kann.
Bei einem Artikel ohne Ursprungsnachweis kann auf der Rechnung keine Ursprungserklärung aufgeführt werden. Artikel ohne Ursprungserklärung können dennoch exportiert werden. Es können jedoch weitere Zollgebühren anfallen.
Fragen bezüglich Verzollung / Export sind direkt mit der zuständigen Zollbehörde abzuklären. Wir verweisen auf unsere AGB's
9. Ich möchte das Fahrzeug exportieren, was muss ich beachten?
Bei Rechnungsadresse mit Sitz im Ausland erstellt RUAG nach erfolgreichem Zahlungseingang die Ausfuhrpapiere, welche für den Export aus der Schweiz benötigt werden. Diese haben eine Gültigkeit von 30 Tagen. Weitere Fragen bezüglich Zollabwicklung sind direkt mit der zuständigen Zollbehörde abzuklären.
Achtung: Es werden keine T1 ausgestellt.
Bei Rechnungsadresse mit Sitz in der Schweiz werden keine Ausfuhrpapiere erstellt und ein allfälliger Export des Fahrzeuges ist durch den Käufer abzuwickeln.
10. Was passiert, wenn man die Abholfrist nicht einhalten kann?
a. Der Käufer erhält nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages eine Zahlungsbestätigung und unter Umständen eine Abholvollmacht mit einer Abholfrist von 20 Arbeitstagen.
b. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware innerhalb der Abholfrist unter Vorlage der Zahlungsbestätigung und/oder Abholvollmacht abzuholen, sofern nicht abweichende Fristen in der Ausschreibung benannt sind. Diese Abnahmeverpflichtung gehört zu den Hauptleistungspflichten des Käufers. Der Käufer hat den Abholtermin (gem. Rechnungsangaben) rechtzeitig vorher mit der Lagerstelle zu vereinbaren.
c. Wird die Ware nicht fristgerecht und bestimmungsgemäss abgeholt, haftet der Käufer auch für die zufällige Beschädigung oder den zufälligen Untergang der Ware. Bei gewissem Armeematerial sind unter Umständen Standplatzgebühren fällig, die bei Abholverzug anfallen und in Rechnung gestellt werden.
11. Wo muss der Artikel abgeholt werden?
Der Abholstandort ist jeweils auf dem Inserat aufgeführt. Die genaue Abholadresse, sowie Kontaktangaben werden auf der Rechnung aufgeführt. Abholtermine sind vorgängig direkt mit dem Standort zu vereinbaren.
12. Sind Hilfsmittel für den Verlad vor Ort vorhanden?
Sofern keine Verladehilfe vor Ort vorhanden ist, hat der Käufer selbst die für Verladung und Transport notwendigen Arbeitskräfte und Gerätschaften bereit zu stellen.
13. Muss das Leergut ausgetauscht werden?
Falls das Armeematerial zu verpacken ist, wird RUAG die Kosten für das Material (Behälter, Palette, Rahmen etc.) separat in Rechnung stellen. Mit Ausnahme von Leergut im gleichen Umfang wird keine Verpackung zurückgenommen.
14. Gibt es einen Versand?
Wir führen keinen Versand, die Abholungen müssen durch den Käufer organisiert werden.
15. Versand Dokumente (Fahrzeugausweis)
Alle vorhandene Dokumente / Unterlagen zum gekauften Artikel (Fahrzeuge) werden bei der Abholung ausgehändigt. Ein Versand leider nicht möglich.
FAQ Auktionsplattform / E-Gant
1. Kann man ein Angebot zurückziehen, wenn die Auktion noch läuft?
Bieterinnen und Bieter bleiben an das Gebot gebunden, sofern dieses nicht überboten wird.
2. Wie funktioniert der Bietagent?
Legen Sie den Bietagenten mit dem Höchstbetrag fest, den Sie für den Artikel bezahlen möchten. Die anderen Bieter/innen sehen Ihre festgelegte Obergrenze nicht.
Der Bietagent ist ein Hilfsmittel: Benutzerinnen und Benutzer können mit dem Bietagenten automatisch bis zu einer festgelegten Obergrenze mitbieten. Erfolgt ein manuelles Gebot unter dieser Obergrenze, verteidigt der Bietagent dieses Gebot. Der Bietagent wird erst dann überboten, wenn ein manuelles Gebot höher ist als die festgelegte Obergrenze.
Wenn zwei Benutzerinnen oder Benutzer je einen Bietagenten für dieselbe Auktion mit der gleichen Obergrenze beauftragen, gilt das Höchstgebot des zuerst beauftragten Bietagenten.
Der Auftrag an den Bietagent ist kein verbindliches Gebot. Erst wenn der Bietagent ein Gebot abgegeben hat, ist es genauso verbindlich wie andere Gebote. Das heisst, die Benutzerin oder der Benutzer ist an das Höchstgebot des Bietagenten gebunden.
Falls eine andere Benutzerin oder ein anderer Benutzer mehr als die von Ihnen festgelegte Obergrenze bietet, erhalten Sie eine Nachricht. So haben Sie die Möglichkeit, ein höheres Gebot abzugeben. Ihre festgelegte Obergrenze bleibt vertraulich, bis Sie von einer anderen Benutzerin oder einem anderen Benutzer überboten werden oder Sie die Auktion gewonnen haben.
3. Steigerungsschritte
Die Artikel werden bei Auktionsbeginn zu einem Mindestpreis angeboten. Die Erhöhung des Gebotes hat mindestens in den vorgegebenen Steigerungsschritten zu erfolgen, die auch übersprungen werden können.